Komfortklima - Klimawandel auf Knopfdruck: funktional und wirkungsvoll

Bei Komfortklima geht es um Arbeitsbedingungen zum Wohlfühlen. Bei einem optimalen Arbeitsumfeld geht vieles leichter von der Hand. Die Konzentration ist bei guter Raumtemperatur trotz anstehender Hitzewelle oder Kälteperiode das ganze Jahr über gewährleistet. Eine fachmännisch installierte Lüftungsanlage sorgt für die wohltemperierte Frischluftzufuhr und die dazu passende Luftreinigung bietet besonders Allergikern eine willkommene Erleichterung. Halten Sie Ihre Mitarbeiter gesund, indem sie Sommer wie Winter für die ideale Be- und Entfeuchtung Ihrer Räumlichkeiten sorgen und rundum exzellente Arbeitsbedingungen schaffen. Mit LA-Kälte gilt in ihrem Betrieb auf jeden Fall: „Die Luft ist rein!“

Was wir für Sie tun können:

Komfortklima für eine angenehme Atmosphäre. In Bürogebäuden, Arztpraxen oder Hotels.

  • Klimaanlagen optimales Raumklima für Mensch und Maschine
  • Temperaturregler für konstante Temperaturen witterungsunabhängig
  • Lüftungsanlagen für ausreichend Frischluftzufuhr

Individuelle Beratung

Die Entscheidung welche Kälte- und Klimaanlage für Ihre Bedürfnisse am Besten passt ist kostspielig und langlebig. Als kompetenter Partner mit jahrelanger Erfahrung im Kälte-/Klimabereich kombinieren wir Ihre Wünsche mit unserem Praxiswissen.

Erstklassiger Service

Vom Einbau, über die Wartung, bis hin zu möglichen Reparaturen liegt uns die Zufriedenheit der Kunden und Zuverlässigkeit der Anlagen sehr am Herzen. Im Notfall sind wir zur Stelle und halten Ihren Betrieb am Laufen.

Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität. Auf Augenhöhe mit dem Kunden verstehen wir uns als Team, welches Vorstellungen und Know-how verbindet und eine gemeinsame optimale Lösung findet. Kälte- und Klimaanlagen sind sowohl für die Arbeitsqualität der Mitarbeiter als auch für die reibungslose Funktionsweise von Anlagen essentiell. LA-Kälte kann Ihnen einen erstklassigen Service aus einer Hand anbieten und steht Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.

Haben Sie gewusst:

Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht , welche in der Arbeitsstättenregel konkretisiert ist

  • Es gilt, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten soll
  • Bei Lufttemperaturen von über 30 °C muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Temperaturregelung ergreifen, um die Beschäftigten zu schützen
  • Ab einer Lufttemperatur von 35 °C gilt der Arbeitsraum als ungeeignet und darf nur unter erheblichen Auflagen als Hitzearbeitsplatz eingesetzt werden